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Was ist Verhinderungspflege und wer hat
Anspruch?
Menschen, die seit mindestens 6 Monaten einen
Pflegegrad besitzen, haben auch einen Anspruch auf die sogenannte
„Verhinderungspflege“. Diese ist in §39 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI
geregelt und wird durch die Pflegekasse finanziert. Diese Regelung gilt
für alle Pflegestufen, auch für die Pflegestufe 0.
Das Anfang 2015 eingeführte
Pflegestärkungsgesetz regelt die Höhe des jährlichen Anspruchs, der sich
aus der Verhinderungspflege (1.612 €) und zusätzlichen 50 % des Leistungsbeitrages
für Kurzzeitpflege (max. bis zu 806 € jährlich) zusammensetzt. Dadurch wird das Pflegegeld
aufgestockt. Die Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen im
Kalenderjahr, oder - je nach Bedarf - auch stundenweise in Anspruch
genommen werden. Durch die Verhinderungspflege soll erreicht werden,
dass den pflegebedürftigen Senioren die Selbständigkeit in den eigenen
vier Wänden solange wie möglich erhalten werden kann. Angehörige, die
durch Berufstätigkeit oder eigene Erkrankung zeitweise oder dauerhaft
die Unterstützung oder Pflege nicht leisten können, werden entlastet.
Das ist auch mein Ziel. Ich möchte den
hilfebedürftigen älteren Menschen zur Seite stehen und ihnen das Leben
und den Alltag soweit es geht erleichtern und Freude in ihr Leben
bringen. Dies beginnt bereits bei der Beantragung der Verhinderungspflege, die ich gemeinsam mit der Pflegeperson und/oder den Angehörigen durchführe. Dafür entstehen selbstverständlich keinerlei Kosten.
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