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Was ist Verhinderungspflege und wer hat Anspruch?

Menschen, die seit mindestens 6 Monaten einen Pflegegrad besitzen, haben auch einen Anspruch auf die sogenannte „Verhinderungspflege“. Diese ist in §39 des Sozialgesetzbuches (SGB) XI geregelt und wird durch die Pflegekasse finanziert. Diese Regelung gilt für alle Pflegestufen, auch für die Pflegestufe 0.

Das Anfang 2015 eingeführte Pflegestärkungsgesetz regelt die Höhe des jährlichen Anspruchs, der sich aus der Verhinderungspflege (1.612 €) und zusätzlichen 50 % des Leistungsbeitrages für Kurzzeitpflege (max. bis zu 806 € jährlich) zusammensetzt. Dadurch wird das Pflegegeld aufgestockt. Die Verhinderungspflege kann bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr, oder - je nach Bedarf - auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Durch die Verhinderungspflege soll erreicht werden, dass den pflegebedürftigen Senioren die Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden solange wie möglich erhalten werden kann. Angehörige, die durch Berufstätigkeit oder eigene Erkrankung zeitweise oder dauerhaft die Unterstützung oder Pflege nicht leisten können, werden entlastet.

Das ist auch mein Ziel. Ich möchte den hilfebedürftigen älteren Menschen zur Seite stehen und ihnen das Leben und den Alltag soweit es geht erleichtern und Freude in ihr Leben bringen. Dies beginnt bereits bei der Beantragung der Verhinderungspflege, die ich gemeinsam mit der Pflegeperson und/oder den Angehörigen durchführe. Dafür entstehen selbstverständlich keinerlei Kosten.

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